Das Honorar der Steuerberater bemisst sich nach der
Steuerberatergebührenverordnung (kurz: StBGebV). Für Steuererklärungen, Jahresabschlüsse, Lohnbuchführungen und Finanzbuchhaltungen bemisst sich das Honorar nach einer Wertgebühr, die sich nach dem Gegenstandswert richtet. Hier ist ein Rahmen von Mindest- bis Höchstgebühren in der StBGebV gegeben. Für sonstige Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Lohnsteuerabzug oder im Zusammenhang mit der Buchführung, sowie für die Erstellung von Bescheinigungen ist die Zeitgebühr in der StBGebV vorgesehen. Was noch hinzukommt sind: Entgelte für Post- und Telekommunikationsleistungen, sowie die Umsatzsteuer. Steuerberatungskosten können in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Sie dürfen als Sonderausgaben, Betriebsausgaben oder Werbungskosten angesetzt werden. |